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Der Mietvertrag über ein Reisemobil kommt ausschließlich zwischen Ihnen als Kunde (in der Folge „Mieter“ genannt) und der von 
Ihnen ausgewählten örtlichen Vermietungsstation (in der Folge „Vermieter“ genannt), die „RENT AND TRAVEL“-Kooperationspartner ist, zustande. 
Bei den „RENT AND TRAVEL“-Kooperationspartnern handelt es sich um eigenständige Unternehmen.  
Bei Abschluss eines Mietvertrags über ein Reisemobil zwischen Mieter und Vermieter werden die nachstehenden AGB in den Mietvertrag einbezogen und damit Bestandteil des Mietvertrags.  

AGB: 

§ 1 Geltungsbereich, Definitionen

1.    Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter.
Die AGB des Vermieters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden, selbst bei Kenntnis des Vermieters von diesen Bedingungen, nicht Vertrags-bestandteil. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vermieter bei Vertragsschluss der Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich zustimmt. Insbesondere gelten die AGB des Vermieters auch dann ausschließlich, wenn der Vermieter in Kenntnis Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Mieters die Vermietung des Reisemobiles an den Mieter vorbehaltlos vornimmt.

2.    Definitionen
Im Sinne dieser AGB sind:
Verbraucher: Natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen oder 
selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Unternehmer: Natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personen und Gesellschaften, mit denen der Vermieter in Geschäftsbeziehungen tritt und die dabei in Ausübung ihrer gewerblichen oder 
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Mieter: Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer die bei den Vermietern Reisemobile anmieten.
Vermieter: Die örtliche deutsche Vermietungsstation, die „RENT AND TRAVEL“-Kooperationspartner ist, und bei der der Mieter ein 
Reisemobil anmietet.
Preisliste: Die bei Abschluss des Mietvertrages aktuell gültige Preisliste von „RENT ANDTRAVEL“ für deutsche Kooperationspartner.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages zwischen Vermieter und Mieter ist ausschließlich die Anmietung eines Reisemobiles durch den Mieter beim Vermieter (Mietvertrag) mit den im Mietvertrag und den AGB vereinbarten Rechten und Pflichten.  
Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das auf die vereinbarte Mietdauer befristete Recht das Reisemobil im vereinbarten Umfang zu nutzen. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur
nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Text- oder Schriftform möglich. Die stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages durch fortgesetzten Gebrauch der Mietsache (§ 545 BGB) ist auch ohne eine Erklärung des der Verlängerung entgegenstehenden Willens ausgeschlossen. 
Der Vermieter erhält durch Abschluss des Mietvertrages gegen den Mieter insbesondere einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Mietzinses sowie auf Einhaltung aller sonstigen im Vertrag, unter Einbeziehung der AGB des Vermieters, geregelten Pflichten des Mieters.  
Bei dem Mietvertrag handelt es sich nicht um einen Reisevertrag im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Der Mieter gestaltet insbesondere seine Fahrten und Übernachtungen selbst. Die Erbringung von Reiseleistungen, insbesondere einer Gesamtheit von Reise-leistungen (Reise) ist nicht vom Vermieter geschuldet. Die gesetzlichen Regelungen zum Reisevertrag finden daher keine Anwendung. 

§ 3  Berechtigte Fahrer, Vorlage von Dokumenten, zulässige Nutzungen, Fahrten ins Ausland und in Kriegsgebiete 

1.    Berechtigte Fahrer
Ein Reisemobil darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen (berechtigte Fahrer):
-    Bei Reisemobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen:
     Der Mieter eines Reisemobiles sowie die im Mietvertrag angegebenen Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme mindestens das 21.      Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis der für das an          gemietete Reisemobil erforderlichen Klasse sein (bspw. Klasse III oder B).
-    Bei Reisemobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen:
     Der Mieter eines Reisemobiles sowie die im Mietvertrag angegebenen Fahrer müssen bei Fahrzeugübernahme mindestens das 25.      Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis der für das an          gemietete Reisemobil erforderlichen Klasse sein (bspw. Klasse III oder C1).

Eine Auflistung der Alters- und Führerscheinbestimmungen kann vor Reservierung auf der Website www.rentandtravel.de eingesehen werden. 
Sofern ein Reisemobil von weiteren Personen, die die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen, geführt werden soll, so kann dies grundsätzlich mit dem Vermieter schriftlich bis zur Fahrzeugübernahme vereinbart werden. Für jeden dieser weiteren Fahrer kann eine zusätzliche Gebühr anfallen.  
Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ausschließlich berechtigte Fahrer das Reisemobil führen. Der Mieter hat die Namen und Adressen aller Personen zu dokumentieren, die das Reismobil während der Mietzeit führen, und dem Vermieter diese Daten auf dessen Verlangen hin bekannt zu geben. 

2.   Vorlage von Dokumenten, Adressänderung
Der Mieter muss vor Übergabe des Reisemobiles eine zur Führung des Reisemobiles erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis für jeden im Mietvertrag angegebenen Fahrer sowie seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Die Vorlage der Dokumente ist Voraussetzung für die Übergabe des Reisemobiles an den Mieter.  

Kann der Mieter beim vereinbarten Übergabetermin die erforderlichen Dokumente für sich und/oder einzelne angegebene Fahrer nicht vorlegen, so ist/sind der/diese angegebene(n) Fahrer auf Wunsch des Vermieters als Fahrer aus dem Mietvertrag zu streichen. Die Berechtigung dieser Fahrer entfällt mit ihrer Streichung aus dem Mietvertrag. Eine Streichung lässt den Anspruch des Vermieters auf den vereinbarten Mietpreis unberührt.
  
Kann der Mieter beim vereinbarten Übergabetermin die erforderlichen Dokumente für sich und alle anderen angegebenen Fahrer nicht vorlegen, so ist der Vermieter nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. Kündigt der Vermieter nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist den Mietvertrag außerordentlich fristlos, so sind Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, es finden darüber hinaus die Regelungen zu einer vom Mieter zu vertretenden außerordentlichen fristlosen Kündigung (§ 7 Ziff. 2) Anwendung. 
 
Erfolgt die Übergabe des Reisemobiles aufgrund nicht rechtzeitig vorgelegter Dokumente verspätet, so hat der Mieter die hieraus resultierenden Kosten zu tragen. 
Ändert sich die Adresse/der Sitz des Mieters zwischen Abschluss des Mietvertrages und vollständiger Abwicklung des Mietvertrages, so hat er dem Vermieter die neue Adresse unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. 

3. Nutzung des Reisemobiles
Das Reisemobil darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Das Reisemobil ist schonend und nach den für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu behandeln. Die Bedienungsanleitungen/Handbücher sind zu beachten. Der Mieter hat das Reisemobil während einer Abwesenheit ordnungsgemäß zu verschließen.
Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen (Höhe, Breite, Länge) und technischen Regeln sind zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit des Reisemobiles regelmäßig zu kontrollieren. 

Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, Ihr beladenes Fahrzeug vor jedem Reiseantritt beladen zu wiegen und zu kontrollieren, dass Ihr Fahrzeug die technisch zulässige Gesamtmasse einhält. Es liegt in Ihrer Verantwortung als Fahrzeugführer, dass Ihr Fahrzeug während der Fahrt nicht überladen ist.

Er wird insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck überwachen und falls notwendig korrigieren.

Das Reisemobil darf insbesondere nicht benutzt werden:
- zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an       kommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten,
- für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
- zu sonstigen Zwecken, die zu einer übermäßigen Beanspruchung des Reisemobiles führen,
- zu Fahrschulübungen
- zur gewerblichen Personenbeförderung,
- zur Weitervermietung,
- zum Verleih,
- zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach  dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind und
- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.
Das Rauchen in den Reisemobilen ist untersagt, es handelt sich um Nichtraucherfahrzeuge. Wird das Rauchverbot im Mietfahrzeug missachtet, so ist der Vermieter berechtigt vom
Mieter einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 500,-
Euro zu verlangen. Macht der Vermieter gegenüber dem Mieter
wegen des Verstoßes gegen das Rauchverbot einen höheren
Schadenersatz geltend, so wir die Schadenpauschale auf diesen
Anspruch angerechnet. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet,
dass dem Vermieter lediglich ein geringerer oder überhaupt kein
Schaden entstanden ist.
 

IM - Wohnmobilvermietung
Holsteinstraße 4
23812 Wahlstedt

Tel: 0 45 54 - 400 92 63 (Vermietung)
Tel: 0 45 54 - 400 92 34 (Camping-Shop)
Fax: 0 45 54 - 400 92 51
E-Mail: anfrage@wohnmobil-mueller.de

Campingshop:
Montag - Freitag: 12:00 - 17:00 Uhr
Samstag 10:00 - 14:00 Uhr

Vermietung (Übergaben und Rücknahmen):
Montag - Freitag: 15:00 - 17:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr
Infogespräche über die Vermietung oder Fahrzeugverkauf nur mit Terminabsprache!

 

 

 

 

 

 

 

 

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