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Testpflicht bei Reiserückkehr tritt in Kraft

Ab dem 01.08.21 gilt für Campingurlauber bei der Rückkehr aus einem anderen Land nach Deutschland eine
Testpflicht. Nun gilt: Alle Reiserückkehrer müssen einen negativen Corona-Test oder einen Impf- bzw.
Genesenennachweis bei der Rückreise aus dem Campingurlaub vorzeigen können. Außerdem ist vorab eine
digitale Einreiseanmeldung notwendig. Bei Rückreisen aus einem Virusvarianten-Gebiet müssen auch
vollständig Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test vor der Rückreise machen und nachweisen
können. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Campingurlauber die aus einem
Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvariantengebiet nach Deutschland zurückkehren müssen, sofern keine
vollständige Impfung oder Genesung vorliegt zwingend in eine 10-tägige Quarantäne. Die Quarantäne kann
frühestens durch eine negative Testung nach 5 Tagen beendet werden. Kinder sind von der Quarantäne-
Regelung nicht ausgenommen.

Freie Zeiten im Oktober
Die letzten Termine dieses Jahr




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